Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1.    Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma Marian und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

2.    Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder einer Teillieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

II. Angebot und Vertragsschluss

1.    Die Angebote von Marian sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten und Hersteller.

2.    Der Kunde ist berechtigt, seine Bestellung innerhalb einer Frist von vier Wochen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Kaufleute im Sinne des HGB, für die der Warenbezug bei Marian ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 343 ff. HGB ist.

3.    Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Eingang der Lieferung beim Kunden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der gelieferten Ware an Marian. Die Widerrufserklärung bedarf keiner Begründung und keiner Unterschrift. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von Marian Produkten, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht erlischt ferner bei Dienstleistungen, die der Kunde gemäß § 312 d III BGB selbst veranlasst hat.

4.    Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der erhaltenen Ware verpflichtet. Bei Verschlechterung oder Untergang der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten.

III. Preise und Zahlungen

1.    Marian hält sich an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 4 Wochen ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Marian genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2.    Alle Zahlungen erfolgen bar, durch Scheck oder Überweisung bzw. Abbuchungsauftrag, soweit nicht anders vereinbart.

3.    Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Marian über den Betrag verfügen kann.

4.    Es gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen.

5.    Werden beim Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, gerät er in Zahlungsverzug oder hält der Vertragspartner sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht ein oder werden Marian Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners erheblich zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, die Anhängigkeit eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens, so werden etwaige Zahlungsziel-Vereinbarungen hinfällig. Marian kann in diesen Fällen sofortige Erfüllung verlangen, den Rücktritt von dem mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag erklären und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten ausführen.

7.    Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

IV. Lieferungen und Leistungszeit

1.    Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.    Die Angabe bestimmter Lieferfristen und -termine durch Marian erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger Belieferung der Firma Marian durch Lieferanten und Hersteller.

3.    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen die Marian die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von Marian zu vertreten sind, berechtigen Marian die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch gegen Marian ist in diesem Fall ausgeschlossen. Marian wird den Vertragspartner bei Lieferschwierigkeiten unverzüglich unterrichten.

4.    Schadensersatzansprüche gegen die Firma Marian wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

V. Gefahrenübergang

1.    Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Versenders. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

2.    Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so bitten wir den Kunden solche Fehler sofort gegenüber uns oder dem Mitarbeiter des Transportunternehmens anzuzeigen. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für die gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen.

VI. Mängelanzeige, Gewährleistungen und Schadensersatz

1.    Marian verpflichtet sich, dem Kunden die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Die Ware ist frei von Sachmängeln, wenn ihre Beschaffenheit der in der jeweiligen technischen Spezifikation genannten Produktbeschreibung und den entsprechenden Industriestandards entspricht. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüberhinausgehender Verwendungszweck sind nicht vereinbart. Insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und technische Daten sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung der Beschaffenheit dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.    Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten ab Übergabe. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB verjähren solche Ansprüche in 12 Monaten.

3.    Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Auslieferung der Ware.

4.    Abnutzung und Verschleiß lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.

5.    Unwesentliche Abweichungen von der technischen Spezifikation lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.

6.    Werden die Betriebsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte oder unsachgemäßen Fremdeingriff zurückzuführen ist.

7.    Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Wahl des Kunden die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/Neulieferung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt. Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Waren gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8.    Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, muss der Kunde die gelieferte Ware mit einer genauen Fehlerbeschreibung, der Angabe der Produktbezeichnung und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Produkt geliefert wurde, an Marian einschicken.

9.    Gewährleistungsansprüche gegen Marian stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

VII. Haftung

1.    Marian haftet für die von ihr oder ihren einfachen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden für leichte Fahrlässigkeit – auch außervertraglich – nur dann, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

2.    Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung typischerweise gerechnet werden muss, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.

3.    Vertragliche Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen Marian verjähren in 12 Monaten ab Übergabe.

4.    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.    Bei Datenverlust haftet Marian nur in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Rekonstruktionsaufwandes.

6.    Marian haftet nicht für vom Vertragspartner beherrschbare Schäden bzw. Schäden, die der Vertragspartner durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1.    Marian behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Kaufgeschäft/Vertrag vor.

2.    Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

3.    Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, Herausgabeansprüchen etc.) tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an Marian ab.

4.    MARIAN ermächtigt den Vertragspartner unwiderruflich, die an MARIAN abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

5.    Der Vertragspartner hat MARIAN bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum von MARIAN hinzuweisen.

6.    Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Marian berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

7.    In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Marian, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist und § 503 BGB keine Anwendung findet.

8.    Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch Marian erlischt das Recht des Vertragspartners zur Weiterveräußerung der Ware.

IX. Abtretungsverbot

1.    Die Abtretung von Forderungen gegen Marian an Dritte ist ausgeschlossen, sofern Marian der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

2.    Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Vertragspartner wesentliche Belange nachweist, welche die Interessen von Marian an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

X. Urheberrechte / Nutzungsrechte

1.    Marian steht dafür ein, dass die Vertragsprodukte von Marian im Vertragsgebiet frei von Schutzrechten Dritter sind, welche die Nutzung durch den Vertragspartner ausschließen oder einschränken. Dies gilt nicht, sofern der Vertragspartner ein nicht von Marian freigegebenes Produkt oder das Produkt verwendet, nachdem es von anderen als Marian verändert worden ist, oder der Vertragspartner das Produkt unter anderen als den vertragsgemäß vereinbarten Nutzungsbedingungen einsetzt.

2.    Bei der Überlassung von Softwareprodukten anderer Hersteller sind ergänzend zu diesen AGB die Lizenzbestimmungen der entsprechenden Hersteller hinsichtlich des Umfanges der urheberrechtlich erlaubten Nutzung der Software insbesondere hinsichtlich derer Anwendungsbeschränkungen zu beachten.

XI. Beilagen

1.    Marian ist berechtigt, Werbesendungen und sonstige Drucksachen den Produkten beizulegen.

XII. Datenschutz

1.    Marian wickelt Aufträge mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung ab. Der Vertragspartner erteilt hiermit Marian seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwenigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Die aktuelle Datenschutzerklärung kann unter https://www.marian.de eingesehen oder von Marian angefordert werden.

XIII. Anwendbares Recht

1.    Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MARIAN und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.    Soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder seinen Sitz nicht in der BRD hat, ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3.    Sofern zwischen den Parteien vertragliche schriftliche Vereinbarungen existieren, die widersprechende Regelungen zu diesen AGB enthalten, sind die vertraglichen Regelungen maßgeblich.

4.    Versionen dieser AGB in anderen Sprachen als deutsch dienen nur Übersetzungszwecken. Bei Auslegungsproblemen und sprachlich bedingten Diskrepanzen zwischen der ausländischen und der deutschen Fassung ist die deutsche Fassung dieser AGB maßgeblich.